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Lieferanten

Die Zusammenarbeit mit unseren Lieferantinnen und Lieferanten trägt entscheidend zu unserem Erfolg und der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden bei. Unabhängig davon, ob Sie bereits unsere Lieferantin bzw. unser Lieferant sind oder werden möchten, finden Sie hier alle Informationen zu unserer Lieferantenpolitik.

  • Erwartungen
  • Lieferzeiten
  • Anlieferungs- und Verpackungsvorschriften
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
  • Qualitätssicherung
  • Downloads

Exzellenz in der Produktion

Für unsere Kundinnen und Kunden streben wir – gemeinsam mit unseren Lieferantinnen und Lieferanten – nach Spitzenleistungen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Produktqualität und Liefertreue für unsere Kundinnen und Kunden. Der Einkauf berücksichtigt die hohen Anforderungen, die unsere Kundinnen und Kunden an uns stellen und ist für die Qualität des Fremdbezugs verantwortlich. Unsere Lieferantinnen und Lieferanten, die sich ebenfalls diesen Zielen verpflichtet fühlen, sind ein Garant für den Erfolg.

Die Leistungen unserer Lieferanten

Wir brauchen fähige Partnerinnen und Partner, die sich mit den folgenden Punkten identifizieren können:

  • Zuverlässigkeit

    Zuverlässigkeit, technische Kompetenz, Problemlösungsfähigkeit und Flexibilität sind Ihre Stärken.

  • Verantwortungsvolle Kostenkalkulation

    Ein Teil unserer Kostenkalkulation ist die Preisgestaltung unserer Lieferantinnen und Lieferanten. Wir erwarten daher eine transparente Preisgestaltung.

  • Verantwortung für Qualität

    Ihre Qualitätssicherungsphilosophie basiert auf den Grundsätzen der "Null-Fehler-Strategie" und der kontinuierlichen Verbesserung von Kosten, Qualität, Terminen und Service.

Lieferzeiten

Die Waren werden nur während der angegebenen Zeiträume angenommen.

Montag – Donnerstag 07:00 – 14:00
Freitag 07:00 – 12:00
Pausenzeiten 08:45 – 09:00
12:15 – 12:45

ANLIEFERUNGS- UND VERPACKUNGS­VORSCHRIFTEN

Die nachfolgenden Vorschriften sind Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der TROESTER GmbH & Co. KG und gelten für alle Lieferungen. Abweichungen werden als Qualitätsmangel angesehen soweit sie nicht individuell vereinbart wurden bzw. TROESTER diesen vorab ausdrücklich zugestimmt hat.

Wir behalten uns vor, den Mehraufwand beim Handling, der durch Missachtung unserer Vorschriften entsteht, dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

Sendungen über 4,0 Tonnen Gesamtgewicht, die ein Liefervolumen von 4m³ übersteigen sowie Anlieferungen von Rohstoffen sind vor dem Versendetag unserem Wareneingang telefonisch unter Tel. +49-511-8704-126 oder -356 zu avisieren.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften behalten wir uns vor, die Ware für TROESTER kostenfrei zwecks Umladung zurück zu schicken. Diese Zurückweisung erfüllt nicht den Sachverhalt einer Annahmeverweigerung.

  • Inhalte der Lieferpapiere

    Der Lieferschein muss enthalten (Ausstellung sollte gemäß DIN4991 erfolgen):

    • TROESTER-Bestellnummer
    • Lieferscheinnummer
    • Lieferscheindatum
    • TROESTER-Materialidentnummer und Bestellpositionsnummer
    • Artikelbezeichnung der gelieferten Ware
    • Liefermenge
    • Anzahl und Art der verwendeten Ladungsträger
    • Bruttogesamtgewicht inklusive Einheit
    • Name und Anschrift des Lieferanten unter Angabe einer Kontaktperson zu evtl. Rückfragen
    • Versandart
    • Lieferbedingungen gemäß Incoterms 2010
    • Besondere Hinweise wie z.B. Angaben zu Verfall-/Herstelldatum bei Artikeln mit eingeschränkter zeitlicher Verwendbarkeit, Chargenangabe, Werks- oder Serialnummernangabe, TÜV-Gutachten, Ursprungszeugnisse, Prüfungszeugnisse, Sicherheitsdatenblätter bei Gefahrstoffen…
    • Für jede Anlieferstelle ist ein separater Lieferschein auszustellen
  • Firmengelände

    Firmengelände TROESTER, Garvensstraße 5, 30519 Hannover

    1. LKW-Entladung mit Stapler

    • Stückgewicht kleiner 4,0 t
    • Gewährleistung für beidseitige Entladung des LKW
    • Sämtliche Packstücke sind auf Kanthölzer zu setzen, um den Einsatz von Staplergabeln gewährleisten zu können
    • Schwerpunktangabenkennzeichnung am Material wird vorausgesetzt
    • Ware muss körperlich von anderen Positionen getrennt sein
    • Sollte die Beschaffenheit der Ware nicht für eine Staplerentladung geeignet sein, so muss das Material auf geeigneten Paletten geliefert werden, um eine Beschädigung durch das Eigengewicht der Ladung zu vermeiden

     2. LKW-Entladung mit Hallenkran

    • Stückgewicht kleiner 10,0 t
    • Gesamthöhe des LKW 3,80 Meter
    • Gewährleistung für Komplett-Öffnung der LKW-Plane (Edscha-Dach)
    • Die Anschlagpunkte zum Entladen dürfen sich nicht unter dem zusammengeschobenen Edscha-Dach befinden
    • Ware ist mit Ösen zur Entladung auszustatten
    • Schwerpunktangabenkennzeichnung am Material wird vorausgesetzt
  • Montagehalle

    Montagehalle TROESTER, Am Brabrinke 1-4, 30519 Hannover

    1. LKW-Entladung mit Stapler

    • Stückgewicht kleiner 2,5 t
    • Gewährleistung für seitliche Entladung des LKW
    • Sämtliche Packstücke sind auf Kanthölzer zu setzen, um den Einsatz von Staplergabeln gewährleisten zu können
    • Schwerpunktangabenkennzeichnung am Material wird vorausgesetzt
    • Sollte die Beschaffenheit der Ware nicht für eine Staplerentladung geeignet sein, so muss das Material auf geeigneten Paletten geliefert werden, um eine Beschädigung durch das Eigengewicht der Ladung zu vermeiden

    2. LKW-Entladung mit Hallenkran

    • Stückgewicht kleiner 20,0 t
    • Gewährleistung für Komplett-Öffnung der LKW-Plane (Edscha-Dach)
    • Die Anschlagpunkte zum Entladen dürfen sich nicht unter dem zusammengeschobenen Edscha-Dach befinden
    • Ware ist mit Ösen zur Entladung auszustatten
    • Schwerpunktangabenkennzeichnung am Material wird vorausgesetzt
  • Montagehalle (Rohstoffe)

    Montagehalle TROESTER, Am Brabrinke 1-4, 30519 Hannover (Rohstoffe)

    Für Rohstoffe/Stangenmaterial existiert bei TROESTER eine separate Abladestelle. Es findet eine Kranentladung (max. 10 Tonnen) statt. Bei einer Entladung mit dem Gabelstapler muss das Stückgewicht kleiner 2,5 t sein. Leicht zu verbiegendes Stangenmaterial ist mit geeigneten Mitteln wie z. B. Hölzern gegen Beschädigungen beim Entladen zu sichern.

  • Verpackungsvorschriften

    1. Grundsätze:

    • Geeignete Verpackung schützt die Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und das Material vor Beschädigung und falscher Handhabung.
    • Der Lieferant ist für die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Verpackungsrichtlinien verantwortlich.
    • Wir behalten uns das Recht vor, die Verpackung jederzeit beim Lieferanten zu prüfen.

    2. Verpackungsmaterialien:

    • Alle verwendeten Hölzer (u.a. Kisten, Paletten, Stauhölzer) sind gemäß IPPC-Standard zu behandeln und entsprechend zu kennzeichnen.
    • Als Polster- und Füllmaterial sind Polsterpapier, Luftbeutel und Luftpolsterfolie zu verwenden.
    • Nicht erwünscht sind Schaumfolien, Schaumstoffmatten, Styroporchips, Holzwolle, Stroh.

    3. Tausch von Europool Ladungsträgern:

    • Grundsätzlich wird der Tausch bei Anlieferung durchgeführt.
    • Bei Anlieferung beschädigter Europool Ladungsträger wird der Austausch verweigert.
    • Sollte ein Austausch von Europool Ladungsträgern bei der Anlieferung nicht erfolgen, muss dieses vom Wareneingang quittiert werden.
      Dieses Bestätigungsschreiben wird bei der Anlieferung ausgehändigt. Nicht quittierte Forderungen von Europool Ladungsträgern werden von TROESTER nicht erstattet!
  • Wareneingang

    Telefon: +49-511-8704-126 oder -356

  • Lagerwirtschaft / Disposition

    Gruppenleitung Lagerwirtschaft
    Telefon: +49-511-8704-175

  • Disposition

    Disponent
    Telefon: +49-511-8704-571

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hier können Sie die aktuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen der TROESTER GmbH & Co.KG herunterladen. Bitte beachten Sie, dass für die Rechtsbeziehungen zwischen den Lieferantinnen und Lieferanten und uns ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen gelten. Bedingungen der Lieferantinnen und Lieferanten und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Weder unser Schweigen noch die Entgegennahme der Leistung oder deren Bezahlung gelten als Anerkenntnis.

Qualitätssicherung

TROESTER GmbH & Co. KG ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. 

Für die Bewertung bzw. Qualifizierung eines Lieferanten benötigen wir Informationen über dessen Qualitäts-Status sowie Angaben zur Erstellung bzw. Vervollständigung seines Fertigungsprofils. 

Downloads

  • Allgemeine Einkaufsbedingungen

    • 140.1KB
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  • Anlieferungs- und Verpackungs­vorschriften

    • 74.6KB
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  • Versandvorschriften

    • 50.8KB
    • pdf
  • Qualitätssicherung

    • 50.8KB
    • pdf
  • Formblatt Zulassung/Neu­aufnahme von Lieferanten

    • 50.2KB
    • pdf
  • Formblatt Zulassung/Neu­aufnahme von Lieferanten: Zusatzfragen DGRL

    • 76.9KB
    • pdf
  • Verhaltenskodex für Lieferanten

    • 258.5KB
    • pdf